Kirchenvorstand

Eine Kirchengemeinde ist im öffentlich rechtlichen Sinne eine juristische Person. Der Kirchenvorstand vertritt sie in Rechtsangelegenheiten.

Der Kirchenvorstand ist also kein Gemeinde­parlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Seine Arbeit ist durch kirchliches und staatliches Recht geregelt. Das Kirchenrecht ist im Codex Iuris Canonici und in ergänzenden Vorschriften des Diözesanrechts zusammengefasst, das staatliche Recht im Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens.

KV-Wahl 2021

Informationen zur KV-Wahl im November 2021 finden Sie auf der gemeinsamen Sonderseite

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind u.a.

  • Die Vertretung gegenüber Staat und Gesellschaft
  • Die Erstellung der Haushaltspläne über Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinde
  • Die Personaleinstellungen
  • Bauerhaltung von Kirchen, Pfarrheimen und kirchlichen Gebäuden, gegebenenfalls Absprachen mit der Denkmalpflege und dem Bistum herbeiführen.
  • Die Verwaltung der vier zur Kirchengemeinde gehörenden Friedhöfe
  • Die Verwaltung von Häusern und Wohnungen im kirchlichen Besitz
  • Die Vergabe von Erbbaurechten und verpachten von Landbesitz der Kirchengemeinde
  • Die Verwaltung des sonstigen Vermögens

Zusammensetzung des Kirchenvorstandes

Vorsitzender

Der jeweilige Pfarrer der Kirchengemeinde gehört immer zum Kirchenvorstand und ist dessen Vorsitzender. Bei uns ist das

Pfarrer Roland Winkelmann

Gewählte Mitglieder

Die anderen stimmberechtigten Mitglieder des Kirchenvorstandes werden gewählt. Ihre Anzahl richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Gemeindemitglieder und beträgt für unsere Kirchengemeinde 16. Zwei dieser Mitglieder wählt der Kirchenvorstand zu stellvertretenden Vorsitzenden. 

Vertreter des PGR

Der Pfarrgemeinderat entsendet ein Mitglied in den Kirchenvorstand.

Amtsdauer und Wahlen

Die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand dauert 6 Jahre und endet mit dem Eintritt des jeweils neuen Mitgliedes.

Kirchenvorstandswahlen finden alle 3 Jahre statt, wobei jeweils die Hälfte der Mitglieder ausscheidet. So ist eine kontinuierliche Weiterarbeit im Vorstand gewährleistet.

Wahlberechtigt ist jedes Gemeindemitglied ab 18 Jahre, wählbar jedes Gemeindemitglied über 21 Jahre.

Kontakt

Bei Fragen zum Kirchenvorstand wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro (Hauptbüro) oder an den Pfarrer als Vorsitzenden des Kirchenvorstands.