KV- und PGR-Wahl 2021

Wahlen zum Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat

Am 6./7. November 2021 fanden die Wahlen zum Kirchenvorstand (KV) und Pfarrgemeinderat (PGR) statt.

UPDATE 11.11.2021 - Wahlergebnisse

Die Stimmen für die Wahlen zum Pfarrgemeinderat und zum Kirchenvorstand sind ausgezählt. Die Ergebnisse können Sie als Bilddatei ansehen oder als pdf-Datei herunterladen.

Einsprüche gegen die Wahl sind möglich. Fristen und Adressaten der Einsprüche entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bekanntmachung.

Vielen Dank an die vielen Wahlhelfer und natürlich an die vielen Wähler.

Herzlichen Glückwunsch den gewählten Vertretern und Gottes Segen für ihr Wirken in den kommenden Jahren.

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Ergebnisse PGR- und KV-Wahl November 2021
Wahlergebniss 2021-11.pdf
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UPDATE 23.10.2021

Bei beiden Wahlen ist Briefwahl möglich; schriftliche Anträge dafür sind noch bis zum 31.10.2021 an das Pfarrbüro (Münchener Str. 40a in 47249 Duisburg) zu richten.


Die endgültigen Listen der Kandidaten und Kandidatinnen hängen in den Kirchen bzw. in den Schaukästen aus.
Am Sonntag, 24.10.2021, werden sich die Kandidaten in der Hl. Messe um 11.30 Uhr in der Huckinger Kirche St. Peter und Paul vorstellen, am Sonntag, 31.10.2021, in der Hl. Messe um 10.00 Uhr in der Buchholzer Kirche St. Judas Thaddäus.

 

Aufgrund der vom Bistum erstellten Wählerliste und der sich nicht überschneidenden Wahlzeiten können

  • die Sermer auch in Mündelheim und umgekehrt wählen;
  • das gleiche gilt entsprechend für Rahm und Großenbaum.
  • Die Buchholzer können ausschließlich in St. Judas Thaddäus wählen,
  • die Huckinger in St. Peter und Paul sowie die Wanheimer in St. Suitbert.
  • In St. Raphael wählen die Bissingheimer und Wedauer,
  • in St. Stephanus die Hüttenheimer und Ungelsheimer.

Beachten Sie auch bitte die Aushänge in den Kirchen und Schaukästen!

UPDATE 22.10.2021

Hier die Einladung zur KV-Wahl mit Angabe der Wahlzeiten in den einzelnen Kirchorten:

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Einladung zur KV-Wahl 2021
Einladung KV 2021.pdf
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UPDATE 07.10.2021

Die Listen mit den von den jeweiligen Wahlausschüssen vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen hängen in den Kirchen bzw. in den Schaukästen aus.
Ergänzungsvorschläge können bis zum 21.10.2021 beim Wahlausschuß eingereicht werden. Zur Gültigkeit des Vorschlags braucht es für den PGR 12 und für den KV 20 Unterschriften von Wahlberechtigten. Weitere Informationen und Formulare gibt es über das Pfarrbüro.
Am Sonntag, 24.10., werden sich die Kandidaten in der hl. Messe um 11.30 Uhr in der Huckinger Kirche St. Peter und Paul vorstellen, am Sonntag, 31.10., in der hl. Messe um 10 Uhr in der Buchholzer Kirche St. Judas Thaddäus.

UPDATE 01.10.2021

Der Wahlausschuss für die Kirchenvorstandwahl hat folgende Vorschlagsliste aufgestellt:

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Kandidatenliste für die KV-Wahl 2021
Kandidatenliste KV 2021.pdf
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Diese Vorschlagsliste kann auf Antrag  ergänzt werden. Die genauen Voraussetzungen dazu können Sie dem Hinweis auf der Kandidatenliste entnehmen.

UPDATE 30.09.2021
Die Wählerlisten für die KV-Wahl liegen vom Freitag, 01.10., bis Freitag, 08.10.2021 einschließlich im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten aus.
Einsprüche gegen die Wählerliste sind beim KV in Buchholz, Münchener Straße, bis zum Ablauf der Auslegungsfrist einzulegen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig.

Der KV hat die Aufgabe, das Vermögen der Kirchengemeinde zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden und die Pfarrei in allen rechtlichen Belangen zu vertreten.

Dem Wahlausschuss für die KV-Wahl gehören neben Pfarrer Winkelmann die nicht aus dem Gremium ausscheidenden Mitglieder Dagmar Vecchi, Philipp Behmer, Hans-Peter Blank, Dr. Markus Happel, Tim Holdmann, Dr. Dominic Klingen, Werner Schild und Dirk Seeger sowie aus dem PGR Heide Apel und Klemens Kolb an. Aufgabe des Wahlausschusses ist u.a. die Erstellung einer Kandidaten- bzw. Kandidatinnenliste; acht Plätze sind zu vergeben, wobei die Kandidatenliste ein Drittel mehr Vorschläge enthalten muss, also elf Personen.
Wahlberechtigt für den KV ist, wer seit einem Jahr in der Pfarrei wohnt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und in der Wählerliste eingetragen ist.
Wählbar für den KV sind Wahlberechtigte, die das 21. Lebensjahr vollendet habe.
Personen, die nicht im Gebiet der Pfarrei wohnen, sind weder wahlberechtigt noch wählbar.


Der PGR wirkt bei der Ausrichtung der pastoralen Arbeit in der Pfarrei mit; seine Aufgabe ist es, die Pfarrei als Ermöglichungsraum für kirchliches Leben zu gestalten. Dabei koordiniert, unterstützt und vernetzt er pastorale Angebote und Initiativen.
Dem Wahlausschuss für die PGR-Wahl gehören neben Pfarrer Winkelmann aus dem PGR Stephanie Hönscheid, Brigitte Siejak und Martha Sommer sowie Dietmar Recker und Dieter Schulze an. Aufgabe des Wahlausschusses ist es, über Wahlbezirke, Wahllokale und Zeitdauer der Wahl zu entscheiden, vor allem aber Kandidaten und Kandidatinnen zu suchen und diese dann als Vorschlag zu präsentieren.
Es werden elf Mitglieder in den PGR gewählt, und die Kandidatenliste soll einen Vorschlag mehr als zu wählen sind, umfassen, also zwölf Personen.
Wahlberechtigt für den PGR ist, wer am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und in der Wählerliste eingetragen ist.
Wählbar für den PGR sind alle Wahlberechtigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählen und sich wählen lassen, können auch außerhalb der Pfarrei Wohnende; dazu ist eine schriftliche Mitteilung an Frau Siejak, die Vorsitzende des Wahlausschusses, über das Pfarrbüro nötig.

Auf dem Youtube-Kanal der Pfarrei kann ein Video zur anstehenden PGR-Wahl angesehen werden


Bei beiden Wahlen ist Briefwahl möglich; Anträge dafür sind an das Pfarrbüro zu richten.

Im Pfarrbüro liegen die Wählerlisten aus und können zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Wählen kann nur, wer in der Wählerliste eingetragen ist.